Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der SIA PRO GmbH – Stand 07/2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der SIA PRO GmbH, nachfolgend „SIA PRO“ genannt, und gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Wartungs- und Serviceverträge sowie für Retrofit- und Projektleistungen gelten ergänzend Besondere Bedingungen. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und die Besonderen Bedingungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor; im Übrigen bleiben diese anwendbar. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn SIA PRO ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Die vorbehaltlose Ausführung der Leistung gilt nicht als Zustimmung. Angebote sind freibleibend. Preislisten und Angaben in Vorstellungs- und Werbeunterlagen sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Lieferung oder Beginn der Leistung zustande.
2. Leistungsumfang und Aufwand
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Dienstleistungen können nach Zeitaufwand oder zu einem vereinbarten Pauschalpreis vergütet werden. Die Vereinbarung eines Pauschalpreises allein begründet keine Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich ein konkreter, abnahmefähiger Erfolg vereinbart wird, schuldet SIA PRO die fachgerechte Durchführung der beschriebenen Tätigkeiten, nicht jedoch einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg. Garantien und Erfolgszusagen sind nur verbindlich, wenn SIA PRO sie in Textform ausdrücklich als solche bezeichnet. SIA PRO darf geeignete Subunternehmer einsetzen.
3. Mitwirkung und Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung erforderlichen Zugänge, Stillstände, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig bereit. Hierdurch verursachte Warte- und Mehraufwände werden gesondert berechnet. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beschränken sich die Leistungen von SIA PRO auf die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung konkret bezeichneten Komponenten, Programme, Funktionen und Schnittstellen einer bestehenden Anlage oder Infrastruktur. Die Verantwortung für die Gesamtanlage, deren bestimmungsgemäßen Betrieb, die Betreiberpflichten, die CE-Konformität, die Produktionsfreigabe sowie die sicherheitstechnische und rechtliche Bewertung der Gesamtanlage verbleibt beim Auftraggeber, soweit gesetzlich zulässig und soweit SIA PRO diese Leistungen nicht ausdrücklich als eigenen Leistungsumfang übernommen hat. Änderungen dürfen erst nach dessen Prüfung und Freigabe produktiv genutzt werden. Der Auftraggeber stellt SIA PRO von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer beruhen.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
5. Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von SIA PRO sowie fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hat SIA PRO ein deckungsgleiches Deckungsgeschäft abgeschlossen und wird ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, kann SIA PRO vom Vertrag zurücktreten; der Auftraggeber wird unverzüglich informiert, bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet. Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Auftraggeber über. Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von SIA PRO. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen erwirbt SIA PRO Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen verwendeten Sachen. Forderungen aus einer Weiterveräußerung oder Verwendung der Ware tritt der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts an SIA PRO ab; SIA PRO nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf zur Einziehung ermächtigt.
6. Prüfung und Abnahme
Der Auftraggeber hat Waren und Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die Abnahme von Werkleistungen erfolgt grundsätzlich durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls durch den Auftraggeber; gesetzliche Abnahmeformen bleiben unberührt.
7. Mängel und gebrauchte Waren
SIA PRO ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Mängelansprüche für neue Waren und Werkleistungen verjähren, soweit gesetzlich zulässig, zwölf Monate nach Ablieferung beziehungsweise Abnahme. Für gebrauchte Waren ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Mängelansprüche bestehen ferner nicht, soweit der Mangel auf Änderungen an Programm, Parametrierung oder Anlage durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäßer Bedienung oder Wartung oder auf einem Betrieb außerhalb der vereinbarten Spezifikation beruht. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, kann SIA PRO den entstandenen Aufwand berechnen, soweit der Auftraggeber die unberechtigte Inanspruchnahme zu vertreten hat. Die vorstehenden Verkürzungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Arglist, für übernommene Garantien, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Rückgriffsansprüche nach den §§ 445a, 445b BGB. Ziffer 8 bleibt unberührt.
8. Haftung
SIA PRO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SIA PRO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Stillstandskosten und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht ausnahmsweise den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellen. Für die Vorhersehbarkeit sind insbesondere die SIA PRO vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilten Risiken und möglichen Schadenshöhen maßgeblich. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach je Schadensfall auf 1.000.000 Euro und für alle Schadensfälle aus der Geschäftsverbindung mit dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb eines Kalenderjahres auf 2.000.000 Euro begrenzt. Mehrere Schadensfälle, die auf derselben Ursache oder auf mehreren gleichartigen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen, gelten als ein Schadensfall. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen bedarf einer ausdrücklichen Individualvereinbarung. Bei Verlust von Daten, Programmen oder Systemständen haftet SIA PRO bei leichter Fahrlässigkeit höchstens für den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem jeweiligen Risiko entsprechender Datensicherung angefallen wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche und entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SIA PRO.
9. Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Fernzugriff
Am projektspezifischen Steuerungsprogramm erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und mit der Anlage übertragbares Nutzungsrecht. Rechte an Standard-, Bibliotheks- und Funktionsbausteinen von SIA PRO sowie am zugrunde liegenden Know-how verbleiben bei SIA PRO. Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich. Zugänge für Fernwartung stellt der Auftraggeber bereit; er verantwortet die Sicherheit seines Netzwerks. SIA PRO nutzt die Zugänge ausschließlich auftragsbezogen.
10. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der SIA PRO GmbH (Dortmund).